Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

der FAC Frank Abels Consulting & Technology GmbH

Gültig ab: 1.1.2000

Für den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte sind diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen oder Änderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden nicht durch Schweigen oder Lieferung, sondern nur durch schriftliche Bestätigung Vertragsinhalt. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Bestellungen unserer Kunden werden nur durch schriftliche Bestätigung unserer Geschäftsleitung oder durch Auslieferung der Ware angenommen.

1. Preise
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste.

2. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeiten sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß eine Schadenersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, jede Form des Arbeitskampfes.
Der Kunde kann die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessen gesetzte Nachfrist nicht einhalten.

3. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht über: Bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe am Bestimmungsort.
Bei Abholung durch unseren Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware unseren Lagerraum, bzw. unsere Laderampe verlassen hat.

4. Lieferung
Ungeachtet aller Bemühungen, Liefertermine einzuhalten, sind Terminzusagen unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt oder Störungen bei der Beschaffung der Ware oder der Rohstoffe, bei Störungen der Fabrikation, der Versendung oder des Transportes -–auch im Falle der Zuziehung von Zulieferanten – verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird sowohl vom Eintritt als auch der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich verständigt.

Beide Parteien können von einem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten, wenn sich die Erfüllung länger als einen Monat verzögert.

Werden die Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde Schadenersatzansprüche nur geltend machen, wenn Verzug oder Unmöglichkeit vorliegen und uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

5. Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Feststellung zu rügen. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Mengenmäßige Beanstandungen sind sofort durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen.

Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche Ersatzlieferung verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder mißlingt sie, wird die Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, den Preis zu mindern oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten.

Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können Ansprüche aus Gewährleistung gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber haftet.

Für zugesicherte Eigenschaften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Die Verfügung über die Ware darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehende Forderung gegen Dritte wird sicherheitshalber an uns abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden.

Einreden oder Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten.

Wir verpflichten uns, die bestehenden Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die sichernde Forderung um 25% übersteigt.

7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Kaufpreises (vereinbartes Entgelt zuzügl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer) hat – sofern nichts anderes vereinbart ist- sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar oder durch Überweisung / Bankeinzug zu erfolgen.

Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wir uns für jeden Einzelfall vor. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtswirksam festgestellt ist.

Es ist ihm nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben.

Bei Überschreiten des Zahlungsziels tritt ohne weiteres Verzug ein, in diesem Falle sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen und weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung durchzuführen.

Bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, können wir vom Liefervertrag zurücktreten oder ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, wenn nicht der Käufer binnen von uns zu bestimmender Frist Sicherheit leistet. Eine in der Hereinnahme von Wechseln etwa liegende Stundung wird hinfällig; der Kunde ist verpflichtet, gegen Rückgabe des Wechsels bar zu zahlen.

8. Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt; die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Munster. Im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Soltau. Im übrigen gilt dies für Ansprüche, die gegen einen Kunden geltend gemacht werden, der nach dem Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unser Ansprüche nicht bekannt ist.

10. Factoring
Für Kunden, mit denen wir über Factoring mit der AKTIVBANK abrechnen, ist ergänzend auch folgender Passus Bestandteil der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: Es gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Vertragsbeziehungen abzutreten. Auf sämtliche zwischen uns geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung.Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder Frankfurt am Main. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die AKTIVBANK AG übertragen. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunde ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.